Preise
Die Preise verstehen sich als Tagespreise zuzüglich der
gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Bei mehrtägigen Veranstaltungen gelten folgende Rabatte:
2 Miettage = 1,8 Berechnungstage
3 Miettage = 2,7 Berechnungstage
4 Miettage = 3,2 Berechnungstage
5 Miettage = 4,0 Berechnungstage
über 5 Miettage auf Anfrage
Art und Umfang der Leistungen
Der Vermieter stellt dem Mieter für den vereinbarten Zeitraum Mietgeräte zur Verfügung. Betriebsstörungen, die nicht durch den Mieter zu verantworten sind, werden vom Vermieter auf eigene Kosten innerhalb von 24 Stunden beseitigt. Für Ausfallzeiten innerhalb dieser Frist können keine Ersatzansprüche gestellt werden.
Haftung
Der Mieter haftet für Schäden und den Verlust von Mietgeräten. Die Haftung beginnt mit der Anlieferung und endet mit der Rücknahme durch einen beauftragten des Vermieters. Nach der Rücknahme bzw. Abholung werden alle Mietgeräte durch den Vermieter überprüft. Etwaige Reklamationen werden dem Mieter innerhalb von 5 Werktagen mitgeteilt. Bei Verlust des Mietgerätes hat der Mieter Schadenersatz in Höhe des Wiederbeschaffungspreises (Neupreis) zu leisten. Bei Beschädigung oder Funktionsstörungen wird der Mietgegenstand auf Kosten des Mieters repariert bzw. neu beschafft. Die Geräte sind durch den Vermieter nicht versichert. Es wird empfohlen für die Dauer der Veranstaltung einschließlich Auf- und Abbauzeiten eine ausreichende Versicherung gegen Diebstahl oder Beschädigung der angemieteten Geräte abzuschließen. Auf Anfrage können wir eine Versicherung in Höhe von 5% des Gerätemietpreises anbieten.
Handhabung
Die Geräte sind entsprechend den Anweisungen des Aufbaupersonals pfleglichst zu behandeln. Das Öffnen der Geräte oder die Änderung von Grundeinstellungen durch den Mieter auch im Störungsfall ist nicht zulässig. Kosten die durch Zuwiderhandlung entstehen, werden dem Mieter berechnet.
Sonstige Leistungen
Einsätze im Rahmen des Störungsdienstes, die auf Grund unsachgemäßer oder falscher Bedienung durch den Mieter entstehen, werden mit € 36,00 pro Stunde zuzüglich An- und Abfahrt berechnet. Verzögerungen des Auf-/Abbaus, sowie Sonderleistungen, die duch den Mieter oder von ihm beauftragten Dritten entstehen, werden ebenfalls mit genanntem Stundensatz abgerechnet.
Rücktritt
Ein Rücktritt von diesem Miet-Auftrag hat schriftlich zu erfolgen und ist nur bis spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn zulässig. Bei einem Rücktritt bis zu
7 Tagen vor Veranstaltungsbeginn sind 50% des Mietpreises zur Zahlung fällig. Bei einem Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt ist der volle Mietpreis zu entrichten.
Zahlungsweise und Fälligkeit
Der aus dem Miet-Auftragsformular errechnete Preis zzgl. Auf-/Abbaukosten wird nach Aufbau und Inbetriebnahme der Geräte mit Rechnungsstellung sofort fällig. Bei Ausstattung von Messeständen: Zahlung in Bar oder per Eurocard, Mastercard oder VISA, bei Vorkasse per Überweisung muß der Betrag spätestens am Aufbautag dem Konto des Vermieters gutgeschrieben sein.
Sonstiges
GEMA-Gebühren etc. sind vom Mieter zu tragen. Gerichtstand für beide Vertragspartner ist Augsburg.
Beleuchtung
Großbildprojektionen
Beschallungsanlagen
Videotechnik
Konferenztechnik
Bühnenbau
Dick Veranstaltungstechnik
Friedberger Straße 11
D-86161 Augsburg, Bayern
Telefon: +49 (0)821 / 5676600
Telefax: +49 (0)821 / 5676603
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!